Bringen Sie Ihren Partner nach Österreich? Wir behandeln die Grundlagen eines österreichischen Ehegattenvisums, einschließlich Antragsvoraussetzungen, Fristen und Wegbeschreibungen zur Anreise.
Österreich steht oft ganz oben auf der Liste der gesündesten und glücklichsten Orte zum Leben und ist ein attraktives Ziel für Expats. Und für viele wird der Umzug in ein wunderschönes Alpenland nur dann besser, wenn sie ihre Familie mitbringen können. Glücklicherweise sollte es mit einem einzigen Visumantragssystem für alle Ehepartner einfach und schmerzlos sein, Ihre Familie nach Österreich zu bringen.
Visa für Ehepartner nach Österreich
Familienangehörige von in Österreich erwerbstätigen Personen können bei der Österreichischen Botschaft im Heimatland eine Rot-Weiß-Rot Plus Karte beantragen. Darüber hinaus sind, wenn sie sich bereits in Österreich aufhalten, Anträge bei der Gemeinde ihres Wohnortes in Österreich zu stellen. Die Wartezeiten können variieren, aber normalerweise dauert es drei bis fünf Monate, bis sie genehmigt werden.
Während es keine Garantie gibt, dass dem Antrag stattgegeben wird, hat die österreichische Regierung deutlich gemacht, dass sie Wert auf die Familienzusammenführung legt. Solange Sie also über die richtigen Dokumente verfügen, sollte der Transport Ihrer Familie zu Ihnen nach Österreich ein ziemlich einfacher Vorgang sein.
Wer kann zu seiner Familie nach Österreich ziehen?
Wer braucht kein Ehegattenvisum, um nach Österreich zu ziehen?
Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz (sowie deren Partner und Kinder) können ohne Heiratsvisum nach Österreich einreisen. Wenn Sie jedoch planen, länger als drei Monate in Österreich zu bleiben, müssen Sie sich bei der Ankunft bei der Regierung anmelden.
Wer benötigt ein Ehegattenvisum für den Familiennachzug in Österreich?
Wenn Ihr Familienangehöriger in Österreich arbeitet und weder Sie noch er die europäische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie eine rot-weiß-rote Plus-Karte. Glücklicherweise müssen Sie je nach Beziehung zu einem in Österreich arbeitenden Familienmitglied keine unterschiedlichen Visa beantragen; Alles, was Sie brauchen, ist eine Rot-Weiß-Rot-Karte mit Plus.
Österreichisches Visum.
Wer kann sich bewerben?
Wenn Sie einen Familiennachzug in Österreich wünschen, müssen Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Ehepartner (ab 21 Jahren)
- Eingetragene Partner, einschließlich gleichgeschlechtlicher Partner (ab 21 Jahren)
- Minderjährige unverheiratete Kinder, einschließlich Adoptivkinder und Stiefkinder
Visa-Länge
Die Rot-Weiß-Rot Plus Karte ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn der Sponsor noch rechtmäßig in Österreich tätig ist. Wenn Sie sich jedoch seit zwei Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten und das erste Modul der Integrationsvereinbarung (Grundkenntnisse der deutschen Sprache) abgeschlossen haben, können Sie eine dreijährige Rot-Weiß-Rot Plus Karte beantragen.
Visa-Rechte
Als Inhaber der Rot-Weiß-Rot Plus Karte haben Sie uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; Wenn Sie also einen Teilzeit- oder Vollzeitjob annehmen möchten, haben Sie keine Probleme mit der Einwanderung. Darüber hinaus können Sie in Österreich legal studieren; Die Gebühr, die Sie zahlen, kann jedoch etwas höher sein und hängt von der Einrichtung ab, die Sie besuchen möchten.
Darüber hinaus haben Sie und Ihre Familie Zugang zu bestimmten sozialen Rechten, wie z. B. der österreichischen Krankenversicherung oder dem Arbeitslosengeld, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
So bewerben Sie sich
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, wird ein Arbeitspate in Österreich die Bewerbung begleiten; dies erledigt das österreichische Konsulat in Ihrem Land. Bevor Sie ein österreichisches Heiratsvisum beantragen können, muss Ihr Arbeitspate ein Arbeitsvisum für Sie haben. Typischerweise kann die Behandlungsdauer drei bis fünf Monate betragen.
Solche Dokumente sind erforderlich und die Übersetzung durch ein offizielles Übersetzungsbüro wie lingoking kann erforderlich sein.
- Ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass)
- Eine Geburtsurkunde
- Foto des Antragstellers im Format 45 x 35 mm; in den letzten sechs Monaten eingenommen
- Einkommenserklärung oder verwandte Mittel
- Nachweis der Beziehung zum Zusammenführenden (z. B. Heiratsurkunde, gleichgeschlechtliche Partnerschaftsregistrierung oder Adoptionspapiere)
- Wohnsitznachweis in Österreich
- Nachweis der Krankenversicherung
Weitere Informationen, einschließlich Antragsformulare, finden Sie auf der Website des Österreichischen Migrationsdienstes .
Visakosten
Die Gesamtkosten für den Visumantrag betragen 160 €, beinhalten jedoch keine Überweisungs- oder andere Gebühren, die möglicherweise erhoben werden. Je nach Konsulat können Sie bar oder mit Karte zahlen, die Gebühr wird bei Antragstellung entrichtet.
Kurzfristige Besuche von Familienangehörigen in Österreich
Für den vorübergehenden Besuch eines Familienmitglieds müssen Sie beim österreichischen Konsulat in Ihrem Heimatland ein spezielles Visum beantragen. Die Einzelheiten des Antrags, wie z. B. die Gebühr, die erforderlichen Unterlagen und die Art der Einreichung, hängen vom Land ab.
Normalerweise können Sie selbst einen Antrag stellen, aber in einigen Ländern hat die österreichische Regierung einigen Unternehmen erlaubt, Visa-Dienstleistungen anzubieten. Die erforderlichen Dokumente variieren ebenfalls, umfassen jedoch in der Regel Beschäftigungsinformationen und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung.
Verbindung zu Familienmitgliedern mit nur einem befristeten Visum in Österreich
Je nach Arbeitsbereich stehen verschiedene Arbeitsvisa für sechs Monate bis drei Jahre zur Verfügung. Technisch gesehen hat der Sponsor oft ein befristetes Visum. Die Möglichkeit, Familienmitgliedern mit einem temporären Visum nachzuziehen, hängt also davon ab, welches Visum sie haben. Es hängt auch von Ihrer Nationalität ab, da Österreich mit verschiedenen Ländern unterschiedliche Abkommen hat. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrem örtlichen österreichischen Konsulat, um Ihre Optionen zu ermitteln.
Ehevisa zum Nachzug von Flüchtlingen oder Asylsuchenden in Österreich.
Die österreichische Regierung erkennt den Familiennachzug als Menschenrecht an. Als Flüchtling haben Sie also das Recht auf Familiennachzug nach Österreich. Als „Familie“ gelten insbesondere Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren. Wenn Sie jedoch einen Asylstatus haben, darf Ihre Familie nicht nachziehen; Sie müssen warten, bis Ihr Flüchtlingsstatus bestätigt wird. Darüber hinaus variieren die Richtlinien für den Familiennachzug je nach Ihrem rechtlichen Status, beispielsweise wenn Sie an einem Resettlement-Programm teilnehmen.
Für weitere Informationen zu Familiennachzugsanträgen, Kosten etc. wenden Sie sich am besten an das UNHCR-Büro in Österreich.
Bei der Ankunft von Familienangehörigen in Österreich
Nach der Ankunft müssen sich die Familienangehörigen innerhalb von drei Tagen bei der örtlichen Gemeinde anmelden. Andernfalls kann eine Geldstrafe verhängt werden. Da ein Familienmitglied in den Haushalt des Sponsors einzieht, ist es in der Regel über die Krankenversicherung des Sponsors abgesichert. Außerdem muss ein Familienmitglied ein Bankkonto eröffnen, einen Telefontarif einrichten, sein Lieblingslebensmittelgeschäft finden und viele andere Dinge tun, wenn es in einem neuen Land ankommt.
Bei Scheidung oder Tod eines Familienangehörigen in Österreich
Leider sind im Falle einer Scheidung die Chancen des Familienmitglieds, in Österreich zu bleiben, gering, es sei denn, es findet über seinen Arbeitgeber einen Bürgen. In Fällen von Missbrauch oder Gewalt kann die österreichische Regierung jedoch eine Ausnahme machen und dem Ehemann ein Arbeitsvisum erteilen. Wenn Ihr Partner stirbt, sollten Sie sich an das Innenministerium wenden, um Informationen zu Optionen zu erhalten, die Ihrer Situation entsprechen.
Beschwerden und Einsprüche bei der Erlangung eines österreichischen Visums
Wenn alle Dokumente des Familienangehörigen des Zusammenführenden in Ordnung sind, sollte der Visumsantrag für den Ehepartner problemlos durchgehen. Wenn Ihnen jedoch ein Visum verweigert wird, werden Sie schriftlich über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus informiert das Ministerium zusammen mit der Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs, einschließlich der Möglichkeiten und Fristen.
Nützliche Ressourcen
- Österreichischer Migrationsdienst – finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Visumsbeantragung.
- Rechnungs- und Wohnsitzinformationen – Informieren Sie sich über Anmeldegebühren usw.