Von Schwangerschaftsvorsorge und Geburt über Elternzeit bis hin zum Kindergeld – hier finden Sie alles rund ums Thema Kinderwunsch in Österreich.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Betracht ziehen, in Österreich ein Kind zu bekommen, werden erfreut sein zu wissen, dass die Betreuungsqualität im ganzen Land hervorragend ist. Dies verwundert jedoch nicht angesichts des hervorragenden österreichischen Gesundheitssystems, zu dem auch hochwertige medizinische Leistungen für Frauen gehören. Hinzu kommen eine Reihe von Krankenversicherungsoptionen und Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, und Sie können sicher sein, dass Sie und Ihr Kind in guten Händen sind.
Schwangerschaft und Geburt in Österreich
Da das Niveau der Gesundheitsversorgung in Österreich sehr hoch ist, ist auch das Niveau der Gesundheitsversorgung für Frauen und alles rund um die Geburt ebenso hoch. Dies sind gute Nachrichten für Expats, die in diesem Land eine Familie gründen oder vergrößern möchten. Tatsächlich sind bei der Geburt eines Kindes immer Hebammen anwesend. Es gibt jedoch keine Statistiken darüber, wie viele Hebammen im Vergleich zu Gynäkologen tatsächlich entbinden.
Generell ist die Hausgeburt in Österreich sehr selten, auch wenn sie möglich ist. Tatsächlich entscheiden sich nur 2 % der Frauen für eine Hausgeburt. Die meisten Geburten finden in Krankenhäusern oder Geburtskliniken statt. Österreich hat auch private Krankenhäuser. Sie bieten im Allgemeinen ein höheres Maß an Komfort und Privatsphäre als traditionelle österreichische Krankenhäuser. Gleichzeitig wird das Niveau der medizinischen Versorgung dem in öffentlichen Krankenhäusern entsprechen.
Seit Mitte der 1980er Jahre ist die Geburtenrate in Österreich bemerkenswert stabil. Beispielsweise lag der Durchschnitt ab 2014 bei 1,46 Geburten pro Frau. Die Müttersterblichkeitsrate ist die Anzahl der Frauen, die an schwangerschaftsbedingten Ursachen sterben. Ab 2017 lag die Rate in Österreich bei 5 und hat sich seit 2013 nicht verändert. Im Vergleich dazu haben die Vereinigten Staaten mit 17 die höchste Rate unter den entwickelten Ländern als gering angesehen.
Zugang zu Geburtshilfe in Österreich
Sobald Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Arzt frei wählen oder eine Überweisung beantragen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass der von Ihnen gewählte Arzt von Ihrer Krankenkasse akzeptiert wird. Grundsätzlich richtet sich das österreichische System sowohl an gesetzliche als auch an private Versicherte, sodass es nach der Geburt in Österreich nicht schwierig sein wird, Zugang zur Gesundheitsversorgung für Frauen zu erhalten.
Mutterschaftsversicherung in Österreich
Glücklicherweise werden in Österreich alle Mutterschaftskosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Egal, ob Sie EU-Bürger sind, Österreich besuchen oder in Österreich leben, Sie haben Zugang zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort. Der Zugang erfolgt über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Von Krankenhausaufenthalten bis hin zu Ultraschall- und Blutuntersuchungen ist mit der Krankenversicherung alles kostenlos.
Wichtig ist, dass das österreichische Gesundheitssystem auf der obligatorischen Krankenversicherung basiert. Wenn Sie Einwanderer sind, wird Ihre nationale Krankenversicherung von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Danach können Sie einen Termin bei einem Gynäkologen oder Geburtshelfer vereinbaren.
Schwangerschaftsvorsorge in Österreich
Es versteht sich von selbst, dass Sie Ihrem Kind (oder Ihren Kindern) den bestmöglichen Start ins Leben ermöglichen möchten. Erstens, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, können Sie damit beginnen, Ihre Schwangerschaftsvorsorgeoptionen in Betracht zu ziehen.
Vorgeburtliche Besuche
Grundsätzlich ist eine Schwangerschaftsvorsorge in Österreich sehr gut geplant und bietet alle Informationen, die Sie während Ihrer Schwangerschaft benötigen. Nachdem Ihre Geburtshelferin Ihre Schwangerschaft bestätigt hat, erhalten Sie einen Mutter-Kind-Pass , auch MuKi genannt . Dieser führt Sie durch alle Termine, Impfungen und Tests für Sie und Ihr Baby bis zu Ihrem fünften Geburtstag.
Laut Gesetz müssen Sie vor der 14. Schwangerschaftswoche eine Bestätigung Ihres Arztes einholen, um alle Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen alle Unterlagen zur Verfügung, die Sie für Ihre 16-wöchige Karenzzeit benötigen. Wenn Sie sich der Geburt nähern, werden Sie außerdem von einer Hebamme unterstützt, die Ihnen hilft, alle Ihre Fragen zu beantworten und einen Geburtsplan zu erstellen.
Scannt, testet und prüft
Alle Ihre Schwangerschaftstests finden Sie im Mutter-Kind-Pass . Ihr Arzt wird es Ihnen etwa in der 12. Schwangerschaftswoche verschreiben. Im Allgemeinen umfasst dies:
- Gesundheitsuntersuchung der Mutter
- routinemäßige Screening-Tests, einschließlich Ultraschall (diese zeigen, wie wahrscheinlich Ihr Baby bestimmte Erkrankungen hat)
- diagnostische Tests – für Risikoschwangerschaften (diese sagen Ihnen genauer, ob Ihr Baby einen bestimmten Gesundheitszustand hat).
Darüber hinaus empfiehlt das österreichische Bundesamt für Gesundheit (BASG) eine Influenza-Impfung für Schwangere .
vorgeburtliche Kurse
Grundsätzlich empfehlen Mediziner allen werdenden Eltern den Besuch von Schwangerschaftsvorbereitungskursen, um sie geistig und körperlich auf die Herausforderungen der Geburt und Vaterschaft vorzubereiten.
In Österreich finden Sie Geburtskurse unter folgenden Adressen:
Geburt in Österreich
Bei einer Geburt in Österreich können Sie in einem Krankenhaus, zu Hause oder in einem sog Krankenstation. Hier gebären Sie im Krankenhaus, aber wenn es keine Komplikationen gibt, können Sie Ihr Baby in wenigen Stunden verlassen. Ihre Hebamme (Hebamme) und Ihr Kinderarzt betreuen Sie bei Ihnen zu Hause. Um diese Option zu nutzen, müssen Sie während der Schwangerschaft so schnell wie möglich eine Hebamme und einen Kinderarzt finden.
Wenn Sie in einem Krankenhaus gebären, kann Sie eine Person in den Kreißsaal begleiten. Das kann Ihr Partner, Familienmitglied oder Freund sein.
Wenn Sie gehfähig sind, dürfen Sie das Krankenhaus frühestens sechs Stunden nach der Geburt verlassen. Sie können aber auch über Nacht bleiben, wenn Sie möchten. Wenn Sie innerhalb von vier Tagen ausreisen, erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Mutterschaftsleistungen. Wenn Ihr Kind jedoch zu früh geboren wurde oder Sie Zwillinge oder Mehrlinge haben, hängt die Aufenthaltsdauer ganz von der Entwicklung des Kindes oder der Kinder ab. Wenn Sie einen Kaiserschnitt hatten, können Sie bereits am fünften Tag nach der Entbindung gehen. Die Hebamme kann Sie dann zu Hause besuchen. Wenn Sie vor dem sechsten Tag abreisen, zahlt Ihre Krankenkasse Ihre Behandlung.
Nachsorge nach der Geburt in Österreich
Besonders wichtig ist die Nachsorge bei ambulanten Geburten und Hausgeburten. Wenn Sie ambulant gebären, besucht Sie Ihr Kinderarzt, um Ihr Baby nach der Geburt zu untersuchen. Dann kommt die Hebamme mindestens die ersten zehn Tage täglich. Auch bei einer Hausgeburt besucht Sie die Hebamme täglich. Ihre Hebamme wird Ihr Baby wiegen, beim Stillen helfen, Ihre Narbenheilung kontrollieren und mit Ihnen über Ihre psychische Gesundheit sprechen. Auch hier diktiert Ihr Mutter-Kind-Pas alle Arztbesuche für Sie und Ihr Baby.
Glücklicherweise gibt es viele Rückbildungskurse, an denen Sie sich anmelden können, um andere junge Mütter kennenzulernen und in der oft verwirrenden Zeit nach der Geburt Ihres Babys aktiv zu bleiben. In der Regel bieten Geburtskliniken in ganz Österreich Kurse wie Babymassage und Yoga mit Kindern an.
Auch die Wiener Eltern-Kind-Zentren bieten kostenlose und offene Geburtsvorbereitungskurse an. Die Hauptsprache ist jedoch meist Deutsch. Diese Zentren sind auch großartige Orte, um Ihr Neugeborenes täglich zu messen und zu sehen, wie es sich entwickelt.
Impfung
Interessanterweise ist die Impfung in Österreich freiwillig. Eltern entscheiden selbst, wann und gegen welche Krankheiten ihr Kind geimpft wird. Insgesamt gibt es derzeit 12 kostenlose Impfstoffe für Kinder unter 15 Jahren. Das Grundimpfprogramm beginnt mit: Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis B, HIB, Pneumokokken-Impfstoff, Rotavirus- und Masern-, Mumps- und Röteln (MMR)-Impfstoff für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren.
Kindergarten und Kinderbetreuung
Generell gilt, dass Sie Ihr Baby so bald wie möglich nach der Geburt in einer Kinderkrippe, Krippe oder Krippe anmelden sollten. Sie können dies über Ihr örtliches Stadt- oder Gemeindeamt tun . Wiener Kindergärten, siehe MA 10 – Wiener Kindergärten.
Normalerweise bleiben Mütter in Österreich das ganze Jahr über zu Hause, wenn nicht sogar länger nach der Geburt. Das liegt vor allem daran, dass es nicht einfach ist, einen Kindergarten zu finden, der Kinder unter einem Jahr aufnimmt. Ab einem Alter von drei Jahren haben jedoch alle Kinder Anspruch auf einen Platz. Bei einem großen Prozentsatz der Kinder treten jedoch vor dem Ende des Mutterschaftsurlaubs Wehen ein.
Stillen
Stillen ist in Österreich weit verbreitet. Nach sechs Monaten sinkt das ausschließliche Stillen jedoch in der Regel auf nur noch 10 % der Frauen. Generell bieten sowohl Krankenhäuser als auch Hebammen in Österreich Stilldienstleistungen an. Es ist sowohl vor als auch nach der Geburt verfügbar. In unserem Leitfaden können Sie auch mehr über die Ansichten zum Stillen auf der ganzen Welt lesen.
Geburtsanmeldung nach der Geburt eines Kindes in Österreich
Wenn Sie in einem Krankenhaus entbinden, meldet das Krankenhaus Ihre Geburt normalerweise automatisch beim örtlichen Register an. Zusätzlich erhalten Sie einen Meldezettel . Und wenn Ihr Kind österreichischer Staatsbürger ist, erhalten Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis . Die Geburtenregistrierung ist ebenso kostenlos wie die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, Ihre Geburtsurkunde per Post zu versenden, fällt normalerweise eine kleine Gebühr an.
Normalerweise müssen Sie die Geburt Ihres Babys innerhalb einer Woche anmelden. Um eine Geburt anzumelden, müssen Sie zunächst eine Geburtsurkunde haben, also müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach der Geburt zu Hause einen Antrag stellen.
Um die Geburt eines Kindes anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
- Staatsbürgerschaftsbescheinigung der Eltern des Kindes
- Liegt Ihr Hauptwohnsitz im Ausland, benötigen Sie einen Adressnachweis
- Name des Kindes (falls Sie einen Namen gewählt haben)
- Anzeige der Geburt (nur wenn die Geburt nicht vom Krankenhausleiter, Arzt oder Hebamme registriert wurde)
Das Gemeinderegister bzw. Standesamt oder Standesamtsverband finden Sie hier .
Auswärtige, Besucher und Touristen, die in Österreich gebären
Glücklicherweise steht die Gesundheitsversorgung in Österreich allen im Land zur Verfügung. Grundsätzlich bedeutet dies, dass Touristen und Gelegenheitsbesucher auf die österreichische medizinische Versorgung zugreifen können. Ihnen kann jedoch der volle Preis in Rechnung gestellt werden. Es ist daher ratsam, vor der Einreise nach Österreich eine Reiseversicherung abzuschließen. Unternehmen wie World Nomads bieten einfache und flexible Reiseversicherungen, die Sie zu Hause oder unterwegs abschließen können. deshalb sollte es studiert werden.
Als Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind Sie wie zu Hause versichert. Denken Sie jedoch daran, dass jedes EU-Land anders ist und einige Rezepte, die in Ihrem Land kostenlos sind, in Österreich möglicherweise kostenlos sind.
Bekommt Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft?
Grundsätzlich werden Kinder nach der Geburt eines Kindes in Österreich mit der Geburt österreichische Staatsbürger, wenn ihre Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Gleiches gilt, wenn die Eltern verheiratet sind und nur der Vater österreichischer Staatsbürger ist. Sind die Eltern jedoch unverheiratet und die Mutter hat die ausländische Staatsangehörigkeit, erwirbt das Kind nach Feststellung der Vaterschaft die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach österreichischem Recht kann ein Kind neben der österreichischen Staatsangehörigkeit auch die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen.
Elternzeit in Österreich
Tatsächlich ist die Elternzeit nach der Geburt im Vergleich zu vielen anderen Ländern in Österreich recht großzügig. Der Mutterschutz beginnt ausnahmsweise acht Wochen vor der Geburt und dauert acht bis zwölf Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten, und österreichische Arbeitgeber halten sich im Allgemeinen sehr streng an dieses Gesetz.
Während des Mutterschutzes werden Sie voll bezahlt. Schwangere müssen ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre Schwangerschaft und den Geburtstermin informieren. Der Arbeitgeber muss ihr außerdem den Beginn des Mutterschaftsurlaubs vier Wochen im Voraus mitteilen.
In Österreich beginnt die Karenz (Elternzeit) am Ende des Mutterschutzes . Sie erhalten Kinderbetreuungsgeld von Ihrer Krankenkasse. In Österreich ist es üblich, dass der Vater den Mutterschaftsurlaub mit der Mutter teilt. Es ist erwähnenswert, dass Sie während der Ferienzeit zweimal zwischen Ihren beiden Elternteilen wechseln können. Zwischen diesen Änderungen müssen jedoch mindestens zwei Monate liegen. Welchen Zahlungsplan Sie wählen, hängt davon ab, wie lange Sie in Elternzeit gehen möchten. Generell gilt: Je länger der Urlaub, desto niedriger der Satz.
Wenn Sie länger als drei Jahre im Unternehmen sind, können Sie aufgefordert werden, Teilzeit zu arbeiten. Elternteilzeit bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber gemeinsam mit Ihnen eine Teilzeitlösung finden muss. Sie sind vor erneuter Kündigung geschützt, bis Ihr Kind vier Jahre alt ist. Die Richtlinie besagt, dass Sie nur einmal eine Änderung der Öffnungszeiten beantragen können. Darüber hinaus kann Ihr Arbeitgeber auch eine Änderung Ihrer Arbeitszeit verlangen.
Wichtig ist, dass im Jahr 2019 eine Novelle des österreichischen Elternzeitgesetzes (VKG) Eltern nun einen Monat Urlaub nach der Geburt eines Kindes gewährt. Sie nennen es „Papa-Monat“ und es kann am Tag nach der Geburt Ihres Babys beginnen. Allerdings muss der frischgebackene Vater seinen Arbeitgeber drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin benachrichtigen.
Hilfe für Kinder in Österreich
Die Familienbeihilfe wird im Rahmen eines Rahmenprogramms für alle Einwohnerinnen und Einwohner Österreichs angeboten. Beiträge und Steuern werden vom Arbeitgeber im Rahmen des Systems gezahlt, das ein Kind unter 18 Jahren abdeckt. Zusammen mit den Unterhaltszahlungen erhalten die Eltern auch einen Kinderfreibetrag und Elterngeld. Kindergeld wird nur auf Antrag gewährt . Letztlich richtet sich die Höhe nach dem Alter des Kindes. Zusätzlich erhalten Eltern mit zwei oder mehr Kindern einen Zuschuss.
Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 € pro Monat. Dies erfordert keine separate Anwendung und die Einstellungen werden automatisch bereitgestellt. Der Mehrkinderzuschlag gilt für das dritte und jedes weitere Kind. Der Bonus beträgt 20 € pro Monat und ist von anderen Zahlungen pro Kind getrennt. In der Regel regeln Sie dies mit dem Finanzamt Ihres Wohnortes.
Zusätzlich zum Kindergeld wird für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren jährlich im September ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro gezahlt. Hierfür müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.
Beim Elterngeld können Eltern zwischen zwei Regelungen wählen : einem flexiblen Pauschalbetrag oder einem bedarfsabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Das bedürftigkeitsabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt grundsätzlich 80 % Ihres letzten Verdienstes, höchstens jedoch 66 € pro Tag. In der Zwischenzeit können Sie mit einem flexiblen Zinssatz weniger Geld für eine längere Laufzeit oder mehr Geld für eine kürzere Laufzeit wählen. Sie müssen ein Antragsformular für Kindergeld ausfüllen, um berechtigt zu sein. Der praktische Online-Rechner für die OECD-Steuergutschrift hilft Ihnen ebenfalls bei der Berechnung der Zahlen.
Nützliche Ressourcen
- Babynet.at ist Ihre Informationsquelle für Eltern-Kind-Zentren in Österreich.
- Hebammen – ermöglicht Ihnen die Suche nach einer Hebamme in Ihrer Nähe
- Familienbergeratung – hilft Ihnen bei der Suche nach Familien- und Partnerschaftsberatung in Österreich.