Viele Menschen interessieren sich dafür, wie man die spanische Staatsbürgerschaft erhält? Wie lange muss man in Spanien leben, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten? Was bringt die spanische Staatsbürgerschaft?

Wenn Sie langfristig oder sogar dauerhaft in Spanien leben möchten, müssen Sie einen dauerhaften Wohnsitz oder die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

In diesem Artikel wird erläutert, wie die Aufenthaltsbestimmungen in Spanien funktionieren, einschließlich der Berechtigung und der Beantragung der Staatsbürgerschaft.

Spanische Staatsbürgerschaft: die Grundlagen

Nachdem Sie fünf Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Nach 10 Jahren können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Es gibt einige Ausnahmen, die es einigen Personen ermöglichen, sich frühzeitig zu bewerben. Sie können sich beispielsweise bewerben, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet sind oder das Kind eines Spaniers sind. Sowohl die spanische Staatsbürgerschaft als auch der ständige Wohnsitz ermöglichen Ihnen den Aufenthalt in Spanien, es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen ihnen.

Sollten Sie sich für einen ständigen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft entscheiden?

Mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in der EU können Sie Ihren Wohnsitz in Spanien behalten und gleichzeitig Ihre Staatsbürgerschaft und Ihren Reisepass behalten. Als ständiger Einwohner Spaniens genießen Sie die meisten Vorteile wie spanische Staatsbürger. Allerdings müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen können. Dazu gehört auch, sich finanziell selbst versorgen zu können. Mit einer Genehmigung können Sie sich für eine begrenzte Zeit und länger in der EU bewegen.

Wenn Sie jedoch spanischer Staatsbürger werden, müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft und Ihren Reisepass aufgeben, es sei denn, Sie haben Anspruch auf eine Befreiung (siehe unten). Sie genießen die gleichen Rechte wie andere spanische Staatsbürger. Darüber hinaus werden Sie EU-Bürger, d. h. Sie können sich innerhalb der EU frei bewegen. Sie können auch an der Europawahl teilnehmen.

Brexit: Britische Expats in Spanien

Es besteht weiterhin Unsicherheit über den Austritt Großbritanniens aus der EU, es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass in Spanien lebende britische Expats geschützt werden. Im März 2019 kündigte der spanische Außenminister an, dass 400.000 in Spanien lebenden britischen Staatsangehörigen     im Falle eines „No-Deal“-Brexit eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt würde.

Es ist noch nicht klar, wie das funktionieren wird. Britische Staatsbürger müssen möglicherweise bis Ende 2020 einen Ausländerausweis beantragen. Dieser Prozess wird nahezu automatisch erfolgen.

Was auch immer passiert, Expats, die bereits in Spanien leben, können die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die notwendigen Kriterien für einen grundlegenden Zugang zur EU erfüllen. Allerdings würde dies den Verzicht auf die britische Staatsbürgerschaft bedeuten.

Es ist möglich, dass britische Expats in Zukunft eine Blue Card beantragen müssen. Hierbei handelt es sich um eine europaweite Arbeitserlaubnis, die es hochqualifizierten Bürgern aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, in Spanien und anderen EU-Ländern zu arbeiten.

So beantragen Sie einen dauerhaften Wohnsitz in Spanien

Wenn sich Nicht-EU-Bürger fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in Spanien aufgehalten haben, können sie eine „Daueraufenthaltserlaubnis EU“ beantragen. Dadurch können sie unter den gleichen Bedingungen wie spanische Staatsangehörige auf unbestimmte Zeit in Spanien bleiben, egal ob sie arbeiten oder nicht.

Um eine Genehmigung zu beantragen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich und Ihre Familie (falls zutreffend) zu ernähren, beispielsweise eine spanische Rente, ein Stipendium oder ein Gehalt. Sie müssen außerdem über einen Nachweis einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung in Spanien verfügen.

Möglicherweise müssen Sie auch Folgendes einreichen:

  • Gültiger Reisepass;
  • Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien (zum Beispiel ein langfristiger Mietvertrag in Spanien oder eine Mietquittung);
  • Eine von den Behörden Ihres Landes ausgestellte Strafregisterbescheinigung;
  • Ärztliches Attest (   certificado medico   ), sofern noch nicht vorhanden;
  • Nachweis, dass die medizinische Versorgung während Ihres Aufenthalts in Spanien gewährleistet ist;
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde oder andere Dokumente zu Ihrem Familienstand (ggf. ins Spanische übersetzt).

Vorteile eines dauerhaften Wohnsitzes in Spanien

Mit einer Erlaubnis können Sie in Spanien frei arbeiten und soziale Dienste und Leistungen in Anspruch nehmen. In der Regel können Sie bis zu drei Monate zwischen anderen EU-Mitgliedsstaaten umziehen. Es kann länger dauern, wenn es sich um bestimmte Zwecke handelt und Sie die Erlaubnis dazu haben.

Wenn Sie eine Blaue Karte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen und im gleichen Zeitraum in anderen EU-Ländern gelebt haben, berechtigt Sie diese auch zum dauerhaften Aufenthalt in Spanien. Allerdings müssen Sie zuvor bereits zwei Jahre im Land gelebt haben.

Wenn Sie über eine von einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilte langfristige Aufenthaltserlaubnis-EU verfügen und in Spanien bleiben möchten, müssen Sie Ihren Status als langfristiger Aufenthaltsberechtigter in einem anderen Land aufgeben. Außerdem müssen Sie bei der Ausländerbehörde ( Oficina de Extranjeros   ) in Spanien eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen   .

So erhalten Sie die spanische Staatsbürgerschaft

Nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen     . Sie können die spanische Staatsbürgerschaft auch durch Heirat oder Geburt in Spanien erwerben, selbst wenn Sie oder Ihre spanischen Eltern außerhalb Spaniens geboren wurden.

Alle Antragsteller müssen nachweisen, dass sie vollberechtigte Staatsbürger sind. Das bedeutet, dass Sie finanziell stabil sein müssen und keine Vorstrafen haben. Darüber hinaus müssen Sie ein ausreichendes Maß an Integration in die spanische Gesellschaft nachweisen. Sie können beispielsweise Spanisch sprechen und an sozialen Aktivitäten teilnehmen, die zur spanischen Lebensart gehören.

Sie müssen einen Antrag beim Personenstandsregister   Ihres Wohnsitzes in Spanien stellen   . Sie müssen die erforderlichen Belege für Ihren Antrag auf spanische Staatsbürgerschaft sowie das ausgefüllte   Antragsformular für die spanische Staatsbürgerschaft mitbringen   .

Wenn Sie 18 Jahre oder älter, 14 Jahre oder älter sind, einen Rechtsbeistand haben oder der Erziehungsberechtigte einer Person unter 14 Jahren sind, können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Der Prozess der Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft kann mit Hilfe erfahrener Einwanderungsanwälte, die Sie durch jeden Schritt des Aufenthaltsprozesses begleiten, erheblich vereinfacht werden.

Ausnahmen von der 10-Jahres-Regel

In der Regel müssen Flüchtlinge nur fünf Jahre warten, bis sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen können. Staatsangehörige spanisch-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und Menschen sephardischer Herkunft müssen nur zwei Jahre warten.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer zur Erlangung der Staatsbürgerschaft beträgt nur ein Jahr, wenn Sie in Spanien als Kind einer legalen Ausländerfamilie geboren sind. Die gleiche Frist gilt, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet oder von einem Spanier verwitwet sind oder ein Kind oder Enkelkind haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie außerhalb Spaniens als Kind eines spanischen Staatsbürgers geboren wurden (durch Geburt oder Wohnsitz).

Nachkommen vertriebener sephardischer Juden aus Spanien können auch die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne in Spanien zu leben. Voraussetzung ist, dass sie eine besondere Bindung zu Spanien nachweisen und Prüfungen in Spanisch und Geschichte bestehen. Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2019.

Herkunft oder Geburt spanische Staatsbürgerschaft

Sie sind gebürtiger Spanier und können die spanische Staatsbürgerschaft per „Option“ beantragen (wobei Sie keine Aufenthaltsdauer benötigen), wenn Sie:

  • Geboren als Sohn einer spanischen Mutter oder eines spanischen Vaters;
  • In Spanien als Kind ausländischer Eltern geboren, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls in Spanien geboren wurde. Eine Ausnahme bilden die Kinder von in Spanien akkreditierten Diplomaten und Konsuln;
  • von einem Spanier adoptiert wurden und unter 18 Jahre alt sind oder über 18 Jahre alt sind und innerhalb der letzten zwei Jahre adoptiert wurden;
  • Geboren in Spanien als Kind ausländischer Eltern, deren Identität unbekannt ist oder deren Herkunftsland nicht geklärt ist (Staatenlose oder Flüchtlingsstatus). Dies gilt auch für Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit eines Elternteils rechtsgültig auf Sie übertragen werden kann.

Es gibt auch andere Situationen, in denen für den Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft ein einjähriger Aufenthalt erforderlich ist. Dies gilt für diejenigen, die außerhalb Spaniens geboren wurden und deren Eltern (auch außerhalb Spaniens geboren) und Großeltern ursprünglich Spanier waren. Dies gilt auch für diejenigen, die einen spanischen Vormund oder Adoptivelternteil haben. Wer sein Recht auf freiwillige Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat, muss ebenfalls ein Jahr Zeit haben.

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Sie können schnell die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet sind und nach einem Jahr in Spanien spanischer Staatsbürger werden können. Der Antrag und die Bedingungen werden nach dem Standardverfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft eingereicht. Die Ausnahme besteht darin, dass Sie nicht 10 Jahre auf die Bewerbung warten müssen. Um Spanier zu werden, müssen Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Sie können die spanische Staatsbürgerschaft auch als Witwe oder Witwer eines Spaniers erhalten. Sie konnten jedoch zum Zeitpunkt ihres Todes nicht geschieden sein.

Antragsgebühr für die spanische Staatsbürgerschaft

Spanien erhebt eine nicht erstattungsfähige Gebühr für die Bearbeitung Ihres Staatsbürgerschaftsantrags. Der Preis variiert und kann zwischen 60 und 100 Euro liegen, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Für die Ausstellung der für Ihre Bewerbung erforderlichen Zeugnisse und Unterlagen kann ebenfalls eine Gebühr anfallen.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Spanien

Wenn Sie Erfolg haben, müssen Sie dem König die Treue schwören. Sie müssen außerdem versprechen, die spanische Verfassung und die Gesetze einzuhalten.

Wenn Sie nicht aus einem spanisch-amerikanischen Land, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea oder Portugal stammen, müssen Sie auch Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Sephardische Juden und Nachkommen können auch ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen.

Sie verlieren Ihre spanische Staatsbürgerschaft, wenn Sie im Ausland leben und für mehr als drei Jahre eine andere Staatsbürgerschaft erwerben. Dies gilt auch, wenn Sie in diesem Zeitraum Ihre alte Staatsangehörigkeit genutzt haben. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums dem Bürgerregister Ihren Wunsch mitteilen, die spanische Staatsbürgerschaft beizubehalten.

Nützliche Ressourcen

Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft. Wie bekomme ich die spanische Staatsbürgerschaft?