Trotz seines hohen Lebensstandards, der hervorragenden Gesundheitsversorgung und der niedrigen Kriminalitätsrate ist Österreich ein sehr begehrtes Ziel für Expats. Bürger vieler Nationalitäten benötigen jedoch ein österreichisches Arbeitsvisum, um im Land zu leben und zu arbeiten, was schwierig zu arrangieren sein kann. Glücklicherweise ist dieser praktische Leitfaden hier, um Ihnen zu helfen, indem er die Vor- und Nachteile des österreichischen Arbeitsvisumverfahrens und die verschiedenen Arten, die Studenten und Familienmitgliedern zur Verfügung stehen, skizziert.

Arbeiten in Österreich

Als Europäer in Österreich zu arbeiten, ist ganz einfach. Als Nicht-EU-Bürger, auch Drittstaatsangehöriger genannt, gestaltet sich das Arbeiten in Österreich jedoch etwas schwieriger. Drittstaatsangehörige benötigen ein österreichisches Arbeitsvisum, um in Österreich leben und arbeiten zu können.

In der Regel ist es am einfachsten, eine Stelle bei einem österreichischen Arbeitgeber zu finden. Das von der Bundesregierung verwaltete Zuwanderungssystem bevorzugt hochqualifizierte oder ausgebildete Personen sowie solche, die eine zusätzliche Wertschöpfung auf dem österreichischen Markt erzielen.

Wer braucht ein Arbeitsvisum?

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone angehört, benötigen Sie kein österreichisches Arbeitsvisum. Wenn Sie jedoch länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen Sie sich    bei Ihrer Gemeinde anmelden    .

Nicht-Europäer, auch Drittstaatsangehörige genannt, benötigen ein österreichisches Arbeitsvisum. 

Beantragung eines Arbeitsvisums für Österreich

Um das österreichische Arbeitsvisum-Verfahren zu beginnen, müssen Sie zunächst beim österreichischen Konsulat in Ihrem Heimatland einen Antrag stellen. Dort finden Sie auch Details wie Kosten, Bearbeitungszeit und weitere benötigte Unterlagen.

Arten von österreichischen Arbeitsvisa

Österreich vereinfacht die meisten seiner Arbeitsvisa, daher sind nur wenige verschiedene Arten von Arbeitsvisa verfügbar, darunter:

  • C-Visum und D-Visum für Profit
  • Siedlererlaubnis – Entdecker
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle der Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Stellen Sie ein Au Pair ein

C-Visum und D-Visum für Profit

Diese Visa, die  auf Deutsch Visum C-Erwerb    und    Visum D-Erwerb heißen    , sind für Personen gedacht, die planen, bis zu 90 Tage (C-Visum) oder 91 bis 180 Tage (D-Visum) in Österreich zu arbeiten. Dabei kann es sich um einen befristeten Vertrag, eine befristete Forschungsstelle oder auch ein Praktikum handeln.

Anforderungen

Hier die Bewerbungsvoraussetzungen:

  • C- oder D-Visumantragsformular
  • Ein gültiges Reisedokument
  • Passbild
  • Eine Kopie des Vertrages oder früheren Vertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber als Nachweis der finanziellen Stabilität
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • Ausreichende Reisekrankenversicherung
  • Nachweis der Verbundenheit mit Ihrem Land, z. B. Universitätsbesuch oder Familie, die noch zu Hause ist

Niederlassungsbewilligung – Wissenschaftler

Dieses Visum ist für promovierte Drittstaatsangehörige. und plant, Forschungsarbeiten in Österreich durchzuführen, die eine Promotion erfordern. Beachten Sie jedoch, dass    für die Qualifizierung in der Regel eine Zulassungsvereinbarung mit einer Forschungseinrichtung erforderlich ist    . In einigen Fällen unterstützt die Forschungseinrichtung bei der Antragstellung.

Niederlassungsbewilligung – Explorer heißt auf Deutsch Niederlassungsbewilligung    – Forscher    Wenn alles in Ordnung ist, wird die Genehmigung für zwei Jahre ausgestellt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Hier die Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Aussage
  • Passbild
  • Ein gültiges Reisedokument
  • Eine Geburtsurkunde
  • Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten akademischen Einrichtung oder einer nicht zertifizierten akademischen Einrichtung
  • Polizeiliche Freigabe aus dem Heimatland
  • Ausreichende Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes in Österreich
  • Nachweis des Wohnsitzes in Österreich für drei Monate
  • Nachweis der Krankenversicherung

Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle der Erwerbstätigkeit

Diese Bewilligung wird Drittstaatsangehörigen erteilt, die eine Forschungs- und Lehrtätigkeit in Österreich beabsichtigen und keine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung haben. Es umfasst auch Kandidaten, die in Forschungseinrichtungen arbeiten, die keiner Zertifizierung bedürfen, und Forscher, die sich selbst oder von ausländischen Forschungseinrichtungen finanzieren.

Auf Deutsch heißt diese Erlaubnis Niederlassungserlaubnis    – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit. Diese Erlaubnis wird in der Regel für 12 Monate erteilt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Hier die Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Aussage
  • Passbild
  • Ein gültiges Reisedokument
  • Eine Geburtsurkunde
  • Arbeits- oder Vorvertrag, Einladung der Gastinstitution, Schreiben der Heimatforschungsinstitution oder Stipendienbescheid
  • Polizeiliche Freigabe aus dem Heimatland
  • Ausreichende Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes in Österreich
  • Nachweis des Wohnsitzes in Österreich für drei Monate
  • Nachweis der Krankenversicherung

Niederlassungsbewilligung – Künstler

Dieses Visum ist für Vollzeitkünstler  und selbstständige Künstler, die ein Einkommen aus ihrer Arbeit erzielen. Dieses Visum heißt    auf Deutsch Niederlassungsbewilligung „Künstler“  und wird in der Regel für mehr als sechs Monate ausgestellt. Es startet auch neu.

Bewerbungsvoraussetzungen

Hier die Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Aussage
  • Passbild
  • Ein gültiges Reisedokument
  • Eine Geburtsurkunde
  • Arbeits- oder Vorvertrag, Einladung der Gastinstitution, Schreiben der Heimatforschungsinstitution oder Stipendienbescheid
  • Polizeiliche Freigabe aus dem Heimatland
  • Ausreichende Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes in Österreich
  • Wohnsitznachweis in Österreich
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Kreditreferenznummer
  • Nachweis über künstlerische Ausbildung oder Arbeitsmappe
  • Vielbeschäftigte Künstler: Arbeitgebererklärung; selbstständige Künstler: Vertrag über die Arbeitsbedingungen

Stellen Sie ein Au Pair ein

Das Au-Pair-Visum wird entsprechend der    Aufenthaltserlaubnis – Sonderfälle der Erwerbstätigkeit – ausgestellt    .

Dieses Visum berechtigt Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren, für ein Jahr als Au Pair in Österreich zu arbeiten.

Bewerbungsvoraussetzungen

Hier die Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Aussage
  • Passbild
  • Ein gültiges Reisedokument
  • Eine Geburtsurkunde
  • Au-pair-Vereinbarung
  • Bestätigung über die Meldung des Au-pair-Status durch das Arbeitsmarktservice
  • Polizeiliche Freigabe aus dem Heimatland
  • Wohnsitznachweis in Österreich
  • Nachweis der Krankenversicherung

Arbeitserlaubnis in Österreich

Expats, die nach Österreich ziehen möchten, haben auch die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Insbesondere Arbeitserlaubnisse berechtigen zum Arbeiten und sind in der Regel unbefristet, dh sie sind nicht so zeitlich begrenzt wie Arbeitsvisa. Wenn Sie beispielsweise in Österreich eine Vollzeitbeschäftigung haben, die nicht ausläuft, haben Sie wahrscheinlich eine Arbeitserlaubnis. Glücklicherweise ist das österreichische Arbeitsbewilligungssystem recht einfach.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Rot    -Weiß-Rot- Karte    ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Es ist erwähnenswert, dass es nur in bestimmten Fällen gewährt wird, von denen der häufigste ein Arbeitsvertrag mit einem österreichischen Arbeitgeber ist. Wenn Sie also Drittstaatsangehörige/r sind und auf unbestimmte Zeit in Österreich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Dauer hängt davon ab, warum Sie es erhalten haben, beträgt aber normalerweise 24 Monate.

Die Kosten für die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte hängen von der Übersetzung und den Belegen ab, beginnen aber in der Regel bei 160 €. 

Blaue Karte der EU

Die Blaue    Karte EU  gibt Drittstaatsangehörigen das Recht, in Österreich zu leben und zu arbeiten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie einen Hochschulabschluss haben und einen Arbeitsvertrag mit einem Mindestlohn in Höhe des 1,5-fachen des jährlichen nationalen Einkommens in Österreich (65.579 € im Jahr 2021) haben. Die Blaue Karte EU wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt, kann aber je nach Dauer des Arbeitsvertrags auch kürzer sein. Diese Erlaubnis berechtigt Sie, Ihre Familie nach Österreich zu holen, und die Kosten beginnen bei 160 Euro.

Österreichisches Arbeitsvisum für Studenten

Als Studierende/r berechtigt Sie eine Studienerlaubnis nicht automatisch, in Österreich zu arbeiten. Sie können jedoch während des Studiums  bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten . Dazu benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, die von Ihrem Arbeitgeber beantragt werden muss.

Denken Sie daran, dass Sie nach dem Abschluss    eine 12-monatige Rot/Weiß/Rot-Karte beantragen können    . Damit können Sie in dieser Zeit in Österreich eine Stelle suchen, eine Stelle aufnehmen oder ein Unternehmen gründen, jedoch nicht wieder aufgenommen werden.

Österreichische Arbeitsvisa für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer

Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige, selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit anstreben, müssen eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Wenn Sie in Österreich ein Start-up-Unternehmen gründen wollen, gibt es dafür einen    gesonderten Aufenthaltstitel  ; Die Anfangskapitalanforderung beträgt jedoch mindestens 50.000 €.

In der Regel geht es bei den Auflagen oft um viel Kapital. Auch Samosas   und   Stumme können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen   , sofern ihre Tätigkeit einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringt.

Freiwilligenarbeit und Arbeitserfahrung in Österreich

Wenn Sie einige Zeit als Freiwillige/r in Österreich verbringen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen auch ein Freiwilliger in einer EFD-Organisation sein. Um sich zu bewerben und mehr über Kosten und Fristen zu erfahren, müssen Sie das österreichische Konsulat in Ihrem Heimatland aufsuchen.

Österreichisches Arbeitsvisum für Familienangehörige

Ob ein Familienangehöriger in Österreich ein Arbeitsvisum erhalten kann, hängt von der Art des Visums des Zusammenführenden ab. Einige Visa erlauben es den Menschen, Familienmitglieder mitzubringen, wodurch sie automatisch arbeiten dürfen, während andere dies nicht tun.

Anforderungen, Kosten und Zeit variieren ebenfalls, wenden Sie sich daher bitte an das Konsulat Ihres Landes, um weitere Informationen zu erhalten. Lesen Sie auch mehr über das Familienleben in Österreich.

Einsprüche und Beschwerden zu österreichischen Arbeitsvisa

Obwohl selten, sind Visa- und Genehmigungsverweigerungen möglich, beispielsweise wenn Ihnen einige Dokumente fehlen oder wenn Sie kein geeigneter Kandidat für ein Arbeitsvisum sind. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, wird Ihnen mitgeteilt, wie und wann Sie Widerspruch einlegen können. In diesem Fall wäre es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Österreichische Arbeitsvisa und Arbeitsbewilligungen