Wo auch immer Sie leben, es ist immer ratsam, Ihre finanziellen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Natürlich ist es auch wichtig, das Steuer- und Rentensystem Ihres Landes sowie Dinge wie das QROPS-System gut zu verstehen, wenn Sie im Vereinigten Königreich leben. Schließlich ermöglicht Ihnen eine solide Finanzplanung, die Gegenwart zu genießen, ohne sich um die Zukunft sorgen zu müssen.

Testamente und Nachlässe in Österreich

Das österreichische Recht sieht vor, dass jede natürliche Person ein Testament errichten kann. Daher sind Testamente in Österreich durchaus üblich. Somit können auch Ausländer ein ortsansässiges Testament errichten.

In Österreich gibt es drei Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu errichten:

  • Ein Privattestament wird vom Erblasser selbst verfasst und unterzeichnet oder von einem Dritten aufgesetzt und von drei Zeugen und dem Erblasser unterzeichnet.
  • Gerichtliches Testament – ​​schriftlich oder mündlich
  • Notarielles Testament – ​​auch schriftlich oder mündlich

Für Ausländer ist es wichtig zu beachten, dass es in Österreich nicht möglich ist, ein Testament durch einen Bevollmächtigten zu errichten. Daher muss der Erblasser bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung über in Österreich gelegene Grundstücke eine der oben genannten Methoden anwenden.

Erbrecht in Österreich

In Österreich sieht das Erbrecht vor, dass bei Fehlen eines Testaments die gesamte Erbschaft auf die Erben übergeht. Die Erbfolge sieht vor, dass Kinder (oder Enkelkinder) zwei Drittel des gesamten Vermögens erben, während Ehegatten ein Drittel erben.

Aber auch wenn Sie in Ihrem Testament angeben, wem Sie Ihr Vermögen übertragen wollen,    unterliegt das Pflichtteilsrecht    Einschränkungen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass nahe Angehörige einen verpflichtenden Mindestanteil erhalten müssen, auch wenn sie nicht im Testament aufgeführt sind. Zu den nahen Angehörigen zählen Kinder, Enkel und Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Eltern oder Großeltern gehören jedoch nicht mehr dazu.

Rentenerbrecht in Österreich

In Österreich gibt es drei Arten von Hilfen, die Sie erhalten können, wenn Ihr Ehepartner, eingetragener Partner oder Elternteil stirbt. Sie beinhalten:

  • Rente für Witwen oder Witwer
  • Waisenrente
  • Sterbegeld

Eine Witwen- oder Witwerrente (    Witwenpension     oder     Witwerpension    ) wird an einen Mann gezahlt, der seinen Ehegatten überlebt hat und zum Zeitpunkt des Todes das 35. Lebensjahr vollendet hat, oder wenn die Ehegatten ein gemeinsames Kind haben. Dies gilt auch für eingetragene Partner. Eine solche Rente wird nur auf Antrag gewährt.

Die Waisenrente       wird an Kinder unter 18 Jahren gezahlt . Wenn ein Kind studiert oder an einer Universität studiert, wird der Anspruch auf das Kind bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Außerdem gibt es keine Altersgrenzen für Kinder mit Behinderungen.

In Österreich wird    den Bedürftigen Zuschuss zu den Bestattungskosten gewährt    . Sie kann bis zu 436,04 € Bestattungskosten erstatten und bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.

Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nur, wenn in den letzten 120 Kalendermonaten mindestens 60 Versicherungsmonate versicherungspflichtig waren. Ist der Erblasser jedoch 50 Jahre alt, verlängert sich diese Frist um einen Monat und die Meldefrist um zwei Monate; bis maximal 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten. Hatte die verstorbene Person jedoch mindestens 180 Beitragsmonate oder 300 Monate Versicherungserfahrung, entfällt die Kontrollzeit.

Anwendbares Fremderbrecht in Österreich

Das österreichische Erbrecht gilt grundsätzlich nur für österreichische Staatsbürger. Dies ändert sich jedoch, wenn die Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, auf österreichisches Recht verweisen. Für in Österreich gelegene Grundstücke gilt stets österreichisches Recht. Dies gilt jedoch nicht für zum Nachlass gehörende bewegliche Sachen, die der Gerichtsbarkeit des Staates unterliegen, dessen Staatsangehörigkeit der Erbe besitzt.

Nach dem Haager Übereinkommen von 1961 über das Kollisionsrecht bei der Form letztwilliger Verfügungen ist ein Testament gültig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die Form des Testaments entspricht der Gesetzgebung des Ortes, an dem das Testament errichtet wurde
  • Der Erblasser ist Bürger oder wohnt hier.
  • Dies entspricht dem Recht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet.

Wird in Österreich Berufung einlegen

Wichtig ist, dass der Erbe im Falle eines materiellen Fehlers im Testament Berufung dagegen einlegen kann. Außerdem kann die Gültigkeit des Testaments angefochten werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht bei Verstand war.

Erbrecht in Österreich ohne Testament

In Österreich gilt das testamentlose Erbverfahren, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Dies gilt für Fälle, in denen das Testament nicht das gesamte Vermögen des Erblassers umfasst. Verwandte erben in folgender Reihenfolge:

  • Kinder und Enkel von bereits verstorbenen Kindern
  • Eltern und ihre Nachkommen
  • Großeltern und ihre Nachkommen

Wesentlich ist, dass die testamentarischen Erben auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sind. Nach österreichischem Recht besteht jedoch kein testamentarisches Erbrecht für einen überlebenden Partner einer nicht eingetragenen Partnerschaft. Nicht eingetragene Partner sind nur dann zum gesetzlichen Erbe berechtigt, wenn keine testamentarischen oder gesetzlichen Erben vorhanden sind.

Wenn es keine Freiheit gibt, treten die folgenden Regeln in Kraft:

  • Die Person oder der eingetragene Partner erbt mit den Kindern; ihm, ihr oder ihnen steht ein Drittel des Erbes zu, der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt
  • Wenn die Ehegatten von den Eltern des Erblassers erben, stehen den Ehegatten zwei Drittel zu
  • Sind außer den Ehegatten keine Erben vorhanden, werden die Ehegatten Alleinerben

Geschenke vor dem Tod

In Österreich sind Geldgeschenke, Beförderungen etc. bei Angehörigen ab einem Betrag von 50.000 € steuerpflichtig; bzw. 15.000 Euro bei Dritten. Dies wird als Schenkungssteuer bezeichnet. Grundstücksübertragungen unterliegen nicht der Schenkungsteuer, da diese Transaktionen der Grunderwerbsteuer zum allgemeinen Steuersatz von 3,5 % unterliegen.

Testamente in Österreich

Tatsächlich kann in Österreich jeder Mensch über 18 Jahren mit gesundem Verstand, Gedächtnis und Verstand die letzte Freiheit nachholen. Nach dem Haager Testamentsübereinkommen erkennt Österreich ausländische Testamente grundsätzlich als im Inland gültig an. Vorausgesetzt, das Testament entspricht dem Recht des Staates, in dem der Erblasser es errichtet hat, und der Erblasser ist Einwohner oder Staatsangehöriger des Staates, in dem das Testament errichtet wurde. Diese Konvention gilt jedoch nicht für Erbverträge. 

Testamentsarten in Österreich

Im österreichischen Recht gibt es folgende Testamentsarten:

  • Holografisches Testament – der gesamte Text wird von Hand geschrieben und unterschrieben
  • Nicht-holografische Testamente – in Anwesenheit von drei Zeugen erstellt und handschriftlich unterzeichnet
  • Öffentliche Testamente – von einem Notar oder Gericht errichtet

Sie können Ihr Testament beim österreichischen Zentralen Testamentsregister anmelden. Wenn Sie ein Testament zu Hause verlieren, ist es immer eine gute Idee, es im Register zu hinterlassen. Es ist erwähnenswert, dass es nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird.

Wie schreibe ich ein Testament in Österreich?

In Österreich können alle Verwandten, Freunde, Partner und Firmen Erben sein. Der korrekte juristische Begriff für ein Testament lautet „Testamentsverfügung mit einem Verzeichnis der bezeichneten Erben“. Bedenken Sie jedoch, dass einige Vermögenswerte in Österreich als Zwangserbschaft an nahe Verwandte übergehen.

Im Wesentlichen ist ein Testament eine einseitige testamentarische Verfügung, die jederzeit widerrufen werden kann. Wichtig ist, dass es eine bestimmte Form hat, sonst ist es ungültig. In diesem Fall gilt testamentarische Erbfolge. Ein handschriftliches Testament muss vollständig von der Person verfasst werden, die das Testament erstellt hat. Es muss auch von ihm/ihr/ihnen unten unterschrieben werden. Außerdem muss es Ort und Datum der Testamentserrichtung enthalten.

Wenn Sie Ihr Testament auf einem Computer oder einem anderen Gerät schreiben, ist es wichtig, dass es auch Ihre Unterschrift und die Unterschriften von drei Zeugen enthält. Es ist erwähnenswert, dass alle drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein müssen, um zu unterschreiben. Im Testament sind neben den Unterschriften auch die Gesichter der Zeugen anzugeben. Darüber hinaus muss das Testament einen handschriftlichen Anhang enthalten, aus dem hervorgeht, dass es sich um den letzten Willen des Erblassers handelt, sowie die Namen und Geburtsdaten aller Zeugen.

Die Kontaktaufnahme mit einem Notar oder Anwalt zur Unterstützung bei der Abfassung eines Testaments kann sicherstellen, dass darin enthaltene Fehler oder Unklarheiten beseitigt werden. Ein Notar oder Anwalt wird auch das Testament    aufsetzen und auf Ihren Namen registrieren lassen    . Es ist auch wichtig, in Betracht zu ziehen, Ihr Testament zu erneuern, wenn sich Ihre Umstände jemals ändern.

Reichtum

In Ihrem Testament wollen Sie Ihr gesamtes Vermögen berücksichtigen. Zum Beispiel, wenn Sie wertvolle Kunst oder Schmuck, Eigentum oder ein Familienunternehmen besitzen, das Sie für Ihre Familie behalten möchten, sowie alle Anteile oder Beteiligungen.

Wichtig ist, dass Immobilien nach österreichischem Recht Sondervermögen sind, es sei denn, die Parteien haben Miteigentum vereinbart. Der überlebende Ehegatte kann so lange in der Wohnung bleiben, wie er zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Dies gilt jedoch möglicherweise nicht für Ausländer, wenn Ausländer Immobilien besitzen.

Testaments- und Erbvollstreckung in Österreich

In Österreich geht das Erbe beim Tod einer Person nicht direkt auf die Erben über. Und das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten des Verstorbenen gehen rechtlich auf die    Verlassenschaft    (Hemd) als juristische Person über.

Bei der Testamentserrichtung müssen die Erben ihr Eigentum nachweisen. Dann können sie erklären, ob sie das Erbe annehmen wollen. Haben der oder die Erben eine vorbehaltlose Annahmeerklärung abgegeben, haften sie unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Entscheiden sich die Erben jedoch für eine bedingte Annahmeerklärung, beschränken sie ihre Haftung auf den Erblasser. Diese ist auf den Wert der Immobilie begrenzt. Nach der offiziellen Entscheidung des Nachlassgerichts geht das Vermögen auf die Erben über.

Wenn Sie Rat bei einem Anwalt für Erbrecht oder einer Anwaltskanzlei in Österreich suchen, bietet HG.org eine nützliche Liste.

Erbschaftsteuer in Österreich

Zum Glück gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer. Grundsätzlich ist der Ablauf der Erbschaft derselbe wie bei jeder anderen Immobilientransaktion. Es gibt jedoch eine Übertragungssteuer von 3,5 % und 2 % für unmittelbare Familienmitglieder. Zuwendungen in bar, Aktien etc. müssen Sie beim Finanzamt anmelden, wenn sie 50.000 € für Angehörige übersteigen; bzw. 15.000 Euro bei Dritten.

Tipps zur Immobilienplanung in Österreich

  • Ein Notar oder Anwalt kann Sie in die richtige Richtung weisen und Ihnen helfen, Ihren letzten Willen zu schreiben und auszuführen. Sie können auch sicherstellen, dass Sie rechtliche Elemente nicht vernachlässigen oder Details der Nachlassplanung vergessen. Auch wenn Sie selbst ein Testament schreiben, können Sie Fehler oder rechtliche Details korrigieren, indem Sie einen Anwalt beauftragen.
  • Prüfen Sie Ihr Testament im Beisein Ihrer Erben. So gibt es keine Überraschungen und jeder kann sich auf den richtigen Moment vorbereiten.
  • Erwägen Sie, einige Dinge zu geben, während Sie leben, anstatt nach Ihrem Tod.
  • Erteilung von Vollmachten bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit.

Nützliche Ressourcen

  • Die Europäische Kommission    ist eine Website, die nützliche Informationen und Formulare für die Beantragung von Hinterbliebenenhilfe anbietet.
Testamentserstellung und Nachlassplanung in Österreich