Für diejenigen, die ein wunderschönes Alpenland besuchen oder besuchen möchten, ist es wichtig zu verstehen, wie österreichische Visa funktionieren. Letztendlich gibt es zwischen Kurz- und Langzeitvisum, Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft viele Optionen, die in Betracht gezogen werden müssen. Die Möglichkeiten zur Erlangung eines österreichischen Visums variieren jedoch je nach Nationalität des Antragstellers.
Einwanderung nach Österreich
Mit seinem hohen Lebensstandard und der hervorragenden Work-Life-Balance ist Österreich ein beliebtes Ziel für Expats, die ins Ausland ziehen möchten. Tatsächlich wurden 2017 19 % der österreichischen Bevölkerung im Ausland geboren. Diese Zahl war in Großstädten wie Wien höher, wo die im Ausland geborene Bevölkerung im Jahr 2019 30 % ausmachte.
Da Österreich Teil des Schengen-Abkommens ist, das es anderen Europäern erlaubt, in das Land einzureisen und dort zu arbeiten, sind viele Expats Europäer, wobei britische Staatsangehörige 2018 10 % der Expats ausmachten.
Für nicht-europäische Expats, auch bekannt als Drittstaatsangehörige, wird die Zuwanderung höchstwahrscheinlich davon abhängen, einen Arbeitgeber in Österreich zu finden, der als Sponsor fungiert. Wenn Sie nach Österreich einwandern möchten, müssen Sie den Prozess beim österreichischen Konsulat in Ihrem Heimatland einleiten.
Wer braucht ein Visum?
Wie in vielen Ländern hängt die Art des Visums, das Sie zum Leben und Arbeiten in Österreich benötigen, von Ihrem Herkunftsland ab, wie unten beschrieben.
EU/EFTA-Bürger
EU-Bürger benötigen kein Visum, um nach Österreich einzureisen oder sich bis zu drei Monate in Österreich aufzuhalten. Um länger zu bleiben, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden.
Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- Bestätigung der Beschäftigung oder Selbständigkeit
- Bestätigung, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und ausreichend krankenversichert sind
- eine Bescheinigung über den Besuch einer österreichischen Schule sowie ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit und eine ausreichende Krankenversicherung
Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten
Visa-Optionen sind für Nicht-EU-Bürger viel schwieriger geworden. Bürger einiger Länder, wie Kanada und der Vereinigten Staaten, benötigen für Aufenthalte bis zu drei Monaten kein Visum. Bürger anderer Länder benötigen jedoch ein Einreisevisum, also recherchieren Sie unbedingt, um herauszufinden, welche Stipendien- und Einreisebestimmungen nach Nationalität gelten.
Arten von österreichischen Visa
Wenn Sie Österreich besuchen oder dort leben, benötigen Sie möglicherweise ein Visum. Ob und welches österreichische Visum Sie benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Grund Ihres Besuchs ab.
Hier sind die typischen Arten von Visa für Österreich:
- Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt – Diese Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu sechs Monaten in Österreich und beinhalten keine automatische Arbeitserlaubnis.
- Befristete Aufenthaltserlaubnis – Diese Visa für den längerfristigen Aufenthalt sind für Personen gedacht, die einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten oder einen bestimmten Zeitraum oder Zweck, wie z. B. Studium oder Forschung, in Österreich planen.
- Daueraufenthaltsbewilligungen – Diese Langzeitvisa sind ideal für Personen, die einen unbefristeten Aufenthalt in Österreich planen und für diejenigen, die arbeiten möchten. Dazu gehören Personen mit Arbeitsverträgen sowie Personen, die mit einem Familienvisum ihre Familie umziehen möchten.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Ressourcen wie z. B. Berechtigung, Fristen und Beantragung eines österreichischen Visums.
Österreichisches Kurzaufenthaltsvisum
Kurzaufenthaltsvisa erlauben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Österreich und berechtigen nicht automatisch zur legalen Erwerbstätigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website der Regierung.
Visa
Visa oder Lufttransitvisa berechtigen Reisende zur Durchreise über einen österreichischen Flughafen, beispielsweise als Zwischenstopp auf einer Reise. Österreich verlangt von Bürgern bestimmter Länder, dieses Visum zu erhalten, also machen Sie Ihre Hausaufgaben und finden Sie heraus, ob dies zutrifft.
Um sich über Kosten, Bedingungen und Beantragung zu informieren, müssen Sie sich an das österreichische Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Beachten Sie nur, dass ein Visum nicht bei der Ankunft ausgestellt werden kann.
Wiza C
Das C-Visum ist ein österreichisches Touristenvisum, das für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ausgestellt werden kann. Dies gilt für Drittstaatsangehörige, die noch nicht visumfrei nach Österreich einreisen können. Der Besitz eines C-Visums berechtigt Sie während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums zum freien Reisen im Schengen-Raum. Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an das österreichische Konsulat in Ihrem Land.
D-Visum
Das D-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt in Österreich von 91 bis 180 Tagen. In besonderen Fällen kann diese Frist auf 12 Monate verlängert werden. Dieses Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit und kann daher für Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, z. B. in Österreich, eine sinnvolle Option sein. C- und D-Visa können bis zu sechs Monate vor Reiseantritt beantragt werden. Denken Sie wie immer an die Beantragung beim österreichischen Konsulat in Ihrem Heimatland.
Visum C und D für „Erwerbstätigkeit“
In einigen Fällen können Sie ein Visum erhalten, das Ihnen erlaubt, bis zu sechs Monate in Österreich zu bleiben und zu arbeiten. Auf Deutsch heißen sie Visum C-Erwerb und Visum D-Erwerb . Diese Visa für eine kurzfristige Arbeitserlaubnis sind praktisch und ermöglichen es Ihnen, ein Praktikum zu absolvieren, das als bezahlte Arbeit gilt, auch wenn es unbezahlt ist. Sie können auch genutzt werden, um kurzfristig Wissenschaftler oder Lehrer ins Land einzuladen. Dieses Visum ist kostenlos und muss bei Ihrem örtlichen österreichischen Konsulat beantragt werden. In manchen Fällen, z. B. wenn Sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter an bestimmten Einrichtungen angestellt sind, übernimmt die Forschungseinrichtung jedoch den größten Teil des Bewerbungsverfahrens.
Befristete Aufenthaltserlaubnis in Österreich
Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind und sich bis zu sechs Monate in Österreich aufhalten oder arbeiten wollen, benötigen Sie je nach Aufenthaltsgrund eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, aber im Folgenden sind einige der beliebtesten aufgeführt.
Student
Wenn Sie als Student an einer österreichischen Universität angenommen wurden, müssen Sie bei Ihrem zuständigen österreichischen Konsulat eine Studienerlaubnis beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für die gesamte Studienzeit und berechtigt zum Aufenthalt und Studium in Österreich. Dies berechtigt Sie jedoch nicht, in Österreich zu arbeiten.
Wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind, der für die Einreise ein österreichisches Visum benötigt, müssen Sie für die erste Einreise nach Österreich für ein Studienvisum ein D-Visum beantragen.
Forscher
Wenn Sie in Österreich auf hohem akademischem Niveau forschen und lehren wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung haben, müssen eine Niederlassungserlaubnis für Forscherinnen und Forscher beantragen. Diese Erlaubnis gilt in der Regel zwei Jahre oder drei Monate länger als der Hostingvertrag. Wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in Österreich lehren und forschen möchten, aber keinen Beherbergungsvertrag haben, können Sie eine Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle der Erwerbstätigkeit – beantragen. Diese Genehmigung gilt für 12 Monate und kann verlängert werden.
Babysitter
Wenn Sie daran interessiert sind, bei einer österreichischen Familie zu leben und im Gegenzug für die Betreuung ihrer Kinder wöchentliche Hilfe zu erhalten, sollten Sie vielleicht als Au Pair arbeiten. Tatsächlich ist es so üblich, dass es sogar eine spezielle Aufenthaltserlaubnis gibt, die als „Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit“ bezeichnet wird.
Um ein Au-pair-Visum zu erhalten, das auf Deutsch Sonderfälle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit heißt , müssen Sie es in Ihrem Heimatland beantragen, sobald Sie eine Gastfamilie gefunden haben. Die Genehmigung kann bis zu 12 Monate gültig sein. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf dieser Website der Regierung .
Niederlassungsbewilligungen in Österreich
Drittstaatsangehörige, die sich auf unbestimmte Zeit in Österreich aufhalten und arbeiten wollen, benötigen eine Niederlassungsbewilligung. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Daueraufenthalt in Österreich kein Daueraufenthaltsrecht bedeutet; sondern dass Ihr Visum keine zeitliche Begrenzung hat und Sie arbeiten können. Praktischerweise läuft bei dieser Kategorie von Visa alles über eine einzige Aufenthaltserlaubnis.
Rot-Weiß-Rot-Karte
Für Drittstaatsangehörige ist die Rot-Weiß-Rot – Karte sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis. Die meisten Leute, die es haben, haben es von ihrem Arbeitsplatz. Die Dauer hängt normalerweise vom Zweck des Visums ab, z. B. einem Arbeitsvertrag, beträgt jedoch normalerweise 24 Monate und kann verlängert werden. Mit dieser Karte können Sie sich im gesamten Schengen-Raum frei bewegen.
Unter denen, die sich bewerben können:
- Sehr hochqualifizierte Mitarbeiter
- Wichtige Selbständige
- Startup-Gründer
- Fachkräfte in Berufen mit Personalmangel
- Absolventinnen und Absolventen österreichischer Universitäten und Fachhochschulen
- Andere Schlüsselkräfte
Karte plus rot-weiß-rot
Drittstaatsangehörige, die ihre Familie nach Österreich holen möchten, müssen ein Familienvisum, auch Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte genannt, beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht einigen Familienmitgliedern, in Österreich zu bleiben, solange der ursprüngliche Zusammenführende über eine eigene Aufenthaltserlaubnis verfügt. Die Erstbewilligung ist ein Jahr gültig, kann aber verlängert werden und Sie können damit im Schengen-Raum reisen. Um mehr über Rot Rot Rot zu erfahren, lesen Sie unseren Leitfaden zur Beantragung eines österreichischen Heiratsvisums.
Asylsuchende und Flüchtlinge in Österreich
Österreich erkennt das Menschenrecht auf Asyl an. Um in Österreich Asyl zu beantragen, müssen Sie sich in Österreich aufhalten, was dazu führt, dass viele Menschen illegale oder unsichere Wege der Ein- und Einreise nutzen. Dort können Sie einen Asylantrag stellen, der vom Bundesflüchtlingsamt bearbeitet wird. Während des laufenden Verfahrens haben Asylsuchende Anspruch auf Verpflegung, Krankenversicherung, Unterkunft, Taschengeld und Geld für angemessene Kleidung. Im Jahr 2019 stellten rund 13.000 Personen erstmals einen Asylantrag in Österreich.
Österreichische Registrierung und Staatsbürgerschaft
Wenn Sie sich dauerhaft in Österreich aufhalten wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich:
Ständiger Wohnsitz in Österreich
Um ein ständiger Einwohner zu werden, müssen Sie in den letzten fünf Jahren:
- Er lebt seit fünf Jahren ununterbrochen in Österreich
- Finanzielle Selbstständigkeit, sei es durch Arbeit, Selbständigkeit oder unabhängige Mittel.
- Krankenkasse unterstützt
- Sie haben einen ordnungsgemäß gemeldeten Wohnsitz
- Abgeschlossenes Modul 2 der Integrationsvereinbarung inkl. Erreichen des B1-Niveaus der deutschen Sprache
- Stellen Sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar
Österreichische Staatsbürgerschaft
Um österreichischer Staatsbürger zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie leben seit mindestens 10 Jahren in Österreich, davon fünf Jahre Daueraufenthalt
- Ich habe mich finanziell unterstützt
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Keine Vorstrafen haben
- Seien Sie positiv gegenüber Österreich
Ankunft in Österreich
Das erste, was Sie tun müssen, wenn Sie in Österreich ankommen, ist die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde. Wenn Sie dies nicht innerhalb von drei Tagen tun, riskieren Sie eine hohe Geldstrafe. Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihren Krankenversicherungsschutz, und die monatlichen Beiträge werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.
Das einzige, was lange dauern kann, ist die Eröffnung eines Bankkontos, da Sie Ihre Ausweisdokumente, Ihre Arbeitsbescheinigung und Ihren Wohnort benötigen. Gegebenenfalls müssen Sie warten, bis Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Einsprüche und Beschwerden
Wird Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. In dem Ablehnungsbescheid informiert die Landesregierung über die weiteren Schritte zur Einlegung eines Rechtsbehelfs und einen allgemeinen Zeitplan. In diesem Fall wäre es ratsam, Rechts- oder Einwanderungshilfe in Anspruch zu nehmen.